Corona-Hilfen und die Steuerberater-Mafia


Schon am 31.08.20 meldete die Tagesschau: „Corona-Überbrückungshilfen kommen offenbar kaum an“ (https://meta.tagesschau.de/id/146877/corona-ueberbrueckungshilfen-kommen-offenbar-kaum-an). Die Website gfl-broker berichtet am 6. November 2020: „Es ist bereits oft moniert worden, jetzt lässt es sich auch in Zahlen fassen: Die Corona-Hilfen, mit denen der Bund kleine und mittlere Unternehmen in der Krise unterstützen will, sind mit hohen bürokratischen Hürden versehen. Zu hoch für viele Firmen. Das zeigt ein Schreiben der Bundesregierung. So wurde von 24,6 Milliarden Euro an Überbrückungshilfen bisher nicht einmal eine Milliarde abgerufen. (https://www.gfl-broker.de/2020/11/buerokratie-verhindert-corona-hilfen/).

Die größte Hürde ist, dass das Geld über einen Steuerberater beantragt werden muss, und die langen bei den Honoraren kräftig hin. Hier ein Zitat aus einem Formular eines Steuerberaters:

Der Auftraggeber erteilt hiermit folgenden Auftrag:
a) Prüfung der Voraussetzungen für die Beantragung einer Überbrückungshilfe
b) Begleitung bei der Beantragung einer Überbrückungshilfe
c) Schlussabrechnung der Überbrückungshilfe nach Ablauf des Förderzeitraumes

2. Vergütungsvereinbarung Vorausgesetzt Ihre Buchhaltung wurde durch den Auftragnehmer erstellt und ist aktuell.
• Für die Tätigkeit im Sinne des Punktes 1 a) vereinbaren wir eine pauschale Vergütung von 250,00 €. Diese entfällt bei Antragseinreichung und ist nur zu zahlen soweit ein Auftrag erteilt wird, aber kein Antrag gestellt wird, weil z.B. die Antragsvoraussetzungen nicht erfüllt sind.
• Für die Tätigkeit im Sinne des Punktes 1 a) und 1 b) vereinbaren wir eine Vergütung
in analoger Anwendung der Beratungstabelle A zu StBVV mit einem
Zehntelsatz von 9,0 / 10
mindestens jedoch: 350,00 €
• Für die Tätigkeit im Sinne des Punktes 1 c) vereinbaren wir eine Vergütung in analoger Anwendung der Beratungstabelle A zu StBVV mit einem Zehntelsatz von 8,0 / 10 mindestens jedoch: 320,00 €
• Sofern die Buchhaltung nicht durch den Auftragnehmer, sondern dem Auftraggeber selbst oder einem Dritten erstellt wurde: Erhält der Auftragnehmer für den Aufwand der Zusammenstellung und Prüfung der Fremdbuchhaltung eine zusätzliche Vergütung von 145 € pro Stunde.
• Die Vergütungsvereinbarung gilt nur für Aufträge, die bis einschließlich 30. November 2020 eingehen. Für Aufträge die später erteilt werden erlaubt sich der Auftragnehmer einen Zuschlag von bis zu 50% zu erheben.
Zuzüglich jeweils der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 16%.

Die Mindesthonorare greifen bei einer Hilfe unter 6.000 €. Eine Kleinst-GmbH erhielt einen Stapel Formulare, die der Geschäftsführer ausfüllen sollte (der Geschäftsführer macht die Arbeit, der Steuerberater kassiert), und für die Prüfung der Angaben in der Buchführung hätte er natürlich 10 Stunden gebraucht – je dümmer der Steuerberater, umso höher sein Umsatz! Natürlich stellt er sich dann dumm. Für 5.000 € Überbrückungshilfe wäre also folgende Rechnung zu erwarten:   
(250 + 350 + 320 + 10 · 145) + 16 % = 2.749,20 € oder 55 %. Ein Zuhälter nimmt weniger Provision.

Die Überbrückungshilfe ist wirklich ein Konjunkturprogramm, aber nur für Steuerberater! Hat Herr Altmaier für diese Hilfe auch eine gute Provision von der Steuerberaterlobby bekommen?